
Corona:
Was Sie jetzt tun können!
Auf dieser Infoseite stellen wir Ihnen hilfreiche Informationen zusammen, um die aktuellen Herausforderungen zu überwinden. Sie suchen Staatliche Förderung und planbare Liquidität? Hier erfahren Sie, was jetzt wichtig ist.
Förderungen
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Treten Sie mit einem Ansprechpartner der Dresdner Factoring in Kontakt!
Jetzt handeln! Diese Förderungen und Hilfspakete gibt es.
Zahlreiche Stellen haben umfangreiche Förderungen, Unterstützungen und Erleichterungen für Unternehmen, die von der Coronakrise betroffen sind, in Aussicht gestellt. Dresdner Factoring hat die wichtigsten Angebote in einer Übersicht für Sie zusammengestellt. Die Liste wird fortlaufend aktualisiert.
Die Hilfestellungen werden teilweise über Banken und Sparkassen abgewickelt. Die Antragstellung und die erforderlichen Nachweise zu erbringen, ist oft herausfordernd. Ihr Ansprechpartner bei der Dresdner Factoring unterstützt Sie in der Antragstellung und -einreichung. Auch bei nachgelagerten Fragestellungen stehen wir Ihnen beiseite.
KfW-Schnellkredit
Anbieter | KfW |
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Art der Förderung | Max. Kreditbetrag pro Unternehmensgruppe: 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder: - bis 10 Mitarbeiter max. 300 TEUR; - Zwischen 11 und 50 Mitarbeiter max. 500 TEUR, - Mehr als 50 MA: max. 800 TEUR); 100% Risikoübernahme; keine Risikoprüfung durch die Bank |
Wer profitiert? |
Unternehmen unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind |
Voraussetzung | Unternehmen hat zuletzt einen Gewinn erwirtschaftet – entweder 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre |
Weitere Informationen: Infoseite der KfW
KfW-Unternehmerkredit
Anbieter | KfW |
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Art der Förderung | Bis zu 100 Mio. Euro Kreditbetrag; bis zu 90 % Risikoübernahme; im 1. Jahr keine Tilgung |
Wer profitiert? |
Unternehmen und Freiberufler, die mindestens 5 Jahre am Markt sind |
Voraussetzung | Ursache für Kreditbedarf entstand nicht vor dem 31.12.2019 |
Weitere Informationen: Infoseite der KfW
ERP-Gründerkredit - Universell
Anbieter | KfW |
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Art der Förderung | Bis zu 100 Mio. Euro Kreditbetrag mit bis zu 90% Risikoübernahme; bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag ohne Risikoübernahme; bis zu 10 Jahre Zeit für Rückzahlung sowie 2 Jahre keine Tilgung |
Wer profitiert? |
Existenzgründer, Unternehmensnachfolger, Freiberufler und Unternehmen |
Voraussetzung | Ursache für Kreditbedarf entstand nicht vor dem 31.12.2019 |
Weitere Informationen: Infoseite der KfW
ERP-Gründerkredit Startgeld
Anbieter | KfW |
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Art der Förderung | Bis zu 125.000 Euro bei Existenzgründung und Festigung im Neben- oder Vollerwerb; bis zu 80 % Risikoübernahme; kein Eigenkapital erforderlich |
Wer profitiert? |
Existenzgründer, Freiberufler, Unternehmensnachfolger, junge Unternehmen und kleine Unternehmen, die noch keine 5 Jahre bestehen |
Voraussetzung | Unternehmen ist kein Sanierungsfall; Unternehmen darf sich nicht bereits in Insolvenz befinden |
Weitere Informationen: Infoseite der KfW
KfW-Sonderprogramm - Konsortialfinanzierungen
Anbieter | KfW |
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Art der Förderung | Für Kredite ab 25 Mio. Euro; Bis zu 80 % Risikoübernahme durch die KfW |
Wer profitiert? |
In- und ausländische Unternehmen |
Voraussetzung | Unternehmen ist durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten und möchte ein Vorhaben in Deutschland finanzieren. |
Weitere Informationen: Infoseite der KfW
Anbieter | Landes-Bürgschaftsbanken |
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Art der Förderung | Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. EUR; höhere Risikoübernahme des Bundes durch Erhöhung der Rückbürgschaft sowie verschiedene Maßnahmen zur Beschleunigung der Entscheidungen |
Wer profitiert? |
Alle gewerblichen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie die Freien Berufe |
Voraussetzung | einzelfallabhängig |
Weitere Informationen: Übersicht der Bürgschaftsbanken | Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken
Corona-Soforthilfe
Anbieter | BMWi |
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Art der Förderung | Bis 15.000€ Einmalzahlung (in Abhängigkeit zur Mitarbeiterzahl) für drei Monate - ohne Rückzahlung! |
Wer profitiert? |
Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 10 Beschäftigten sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe |
Voraussetzung | wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Unternehmen darf nicht vor dem 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. |
Weitere Informationen: Infoseite des Bundeswirtschaftsministeriums
Kurzarbeitergeld (KUG)
Anbieter | Arbeitsagentur |
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Art der Förderung |
Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf KUG. In Betrieben, in denen Vereinbarungen zur Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet. Das Kurzarbeitergeld wurde bis 31. Dezember 2021 verlängert. |
Wer profitiert? |
Betriebe oder der Betriebsabteilungen, die mindestens eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer beschäftigen |
Voraussetzung | Anspruch auf KUG besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. |
Weitere Informationen: Infoseite der Arbeitsagentur
Überbrückungshilfe II
Anbieter | BMWi |
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Art der Förderung |
Anteilerstattung in Höhe von bis zu 90% der Fixkosten. |
Wer profitiert? |
Klein- und mittelständliche Unternehmen aller Branchen, |
Voraussetzung |
Der Umsatz muss in zwei zusammenhängenden Monaten zwischen April und August 2020 um mindestens 50 Prozent ggü. dem Vorjahr eingebrochen sein oder zwischen April und August 2020 im Durchschnitt mindestens 30 Prozent unter dem Vorjahresniveau liegen. Anträge sind bis zum 31.01.2021 bei der zugehörigen Landesbehörde zu stellen. Das Antragsverfahren muss durch einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer) durchgeführt werden. |
Weitere Informationen: Infoseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Novemberhilfe
Anbieter | BMWi |
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Art der Förderung |
Es werden Zuschüsse pro Woche der Schließung in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt. Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. |
Wer profitiert? |
Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen direkt oder indirekt betroffen sind |
Voraussetzung |
Die Unternehmen sind direkt betroffen und mussten aufgrund des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen. Außerdem sind indirekt betroffene Unternehmen antragsberechtigt, wenn sie 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt betroffenen Unternehmen erzielen. Anträge können ab Ende November über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden (antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Die elektronische Antragstellung muss durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt erfolgen. |
Weitere Informationen: Infoseite des Bundesfinanzministeriums
Corona-Schutzschild
Steuerliche Erleichterung
Anbieter | Finanzämter |
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Art der Förderung | Erstattungen und Anpassung von Steuervorauszahlungen, Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie, Steuerfreistellung von Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes, Stundung von Steuerzahlungen und Aussetzen von Vollstreckungen |
Wer profitiert? |
Steuerpflichtige Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler |
Voraussetzung | einzelfallabhängig |
Weitere Informationen: Infoseite des Bundesfinanzministeriums
Insolvenzaussetzung
Gesetzliche Erleichterung
Anbieter | Bundesministerium der Justiz |
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Art der Förderung | Zeitgewinn; Antragspflichtige Unternehmen sollen die Gelegenheit erhalten, ein Insolvenzverfahren, insbesondere unter Inanspruchnahme der bereitzustellenden staatlichen Hilfen, gegebenenfalls aber auch im Zuge von Sanierungs- oder Finanzierungsvereinbarungen, abzuwenden. |
Wer profitiert? |
Unternehmen, in denen die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Folgen der COVID-19-Pandemie beruht |
Voraussetzung | Insolvenzgrund beruht auf den Auswirkungen der Corona-Epidemie. Es ist außerdem erforderlich, dass Aussichten auf eine Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit bestehen. |
Weitere Informationen: Infoseite des Bundesjustizministeriums
Regionale Hilfestellung
Es gibt zahlreiche Insitutionen unterhalb der Bundesebene, die Förderungen anbieten. Dazu gehören zum Beispiel die Landes-Förderbanken (Link: www.foerdermittel-deutschland.de/foerderbanken/) , die Landes-Wirtschaftsministerien/-behörden und IHKs. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
Die Informationen wurden gewissenhaft zusammengestellt. Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben können wir allerdings keine Gewährleistung übernehmen.
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Liquide zu sein und zu bleiben ist das Gebot der Stunde. Nutzen Sie hierfür unseren Liquiditätsrechner!
Nehmen Sie sich die Zeit für das Durchspielen verschiedener Szenarien: Dauert die schwierige Situation noch zwei Wochen oder vielleicht noch vier Monate an? Probieren Sie aus, wie Sie Monate mit halbierten Umsätzen abfedern und finden Sie heraus, welche Stellschrauben Ihnen bei der Überwindung dieser Krise helfen können. Im Idealfall lassen Sie sich von Ihrem Berater bei der Dresdner Factoring bei allen weiteren Schritten unterstützen. Melden Sie sich dafür noch heute bei Ihrem Ansprechpartner.
Für die Nutzung des Liquiditätsrechners sollten Sie Angaben aus folgenden Aufstellungen zur Hand haben:
- Jahresabschluss 2019 oder BWA, inkl. SuSa-Liste 2019
- BWA, inkl. SuSa-Liste 2020
Wenn Sie diese Auswertungen nicht griffbereit haben, dann nutzen Sie Näherungswerte. Für einen ersten Eindruck ist das ausreichend. Ein Dresdner Factoring Ansprechpartner hilft Ihnen beim Befüllen des Liquiditätsrechners, ggf. auch mithilfe von Unterlagen, die ihm bereits vorliegen.
WICHTIG: Für die Beantragung vieler Fördermittel ist eine Liquiditätsrechnung Voraussetzung. Eine Beschäftigung damit ist also bares Geld wert!
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen, bevor Sie den Rechner bedienen!