Director's Dealings

Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15 a WpHG

Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte (Directors' Dealings)

Nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) haben alle Personen, die bei einem Emittenten von Aktien Führungsaufgaben wahrnehmen oder mit einer solchen Person in einer engen Verbindung stehen, eigene Geschäfte mit Aktien des Emittenten oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten zu melden. Die Meldepflicht besteht für alle Transaktionen, wenn diese eine Gesamtsumme von 5.000 Euro pro Kalenderjahr überschreiten. Meldepflichtig nach § 15a WpHG sind:

  • die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Dresdner Factoring AG sowie alle sonstigen Personen, die regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes der Dresdner Factoring AG haben und zu wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen ermächtigt sind;
  • Personen, die in enger Beziehung zu den oben genannten Personengruppen stehen (u. a. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Kinder, aber auch juristische Personen, die direkt oder indirekt von einer meldepflichtigen Person kontrolliert werden).

Informationen zu mitteilungspflichtigen Transaktionen mit Aktien der Dresdner Factoring AG gemäß § 15a WpHG finden Sie hier.