Factoring News

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19.10.2006

Deutscher Factoring Verband geht mit viel Rückenwind nach Berlin

Der deutsche Factoring-Markt ist noch immer im Aufwind; auch im 1. Halbjahr des Jahres 2006 wuchs das Geschäft erneut erheblich. Der Umsatz der im Deutschen Factoring Verband e. V. vertretenen führenden Factoring-Institute stieg um bemerkenswerte 30,74 % und erreichte insg. 32,75 Mrd. Euro (im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden 25,05 Mrd. Euro erreicht). Im Exportgeschäft betrug die Zuwachsrate sogar 60,34 % (Steigerung von 4,82 Mrd. Euro auf 7,74 Mrd. Euro), im Importgeschäft konnten 23,84 % Marktzuwachs verzeichnet werden (Zuwachs von 815 Mio. Euro auf 1,01 Mrd. Euro).

Trotz des hohen Wachstums hinkt die Factoring-Quote, also das Verhältnis zwischen dem angekauften Factoring-Volumen und dem Bruttoinlandsprodukt, nach wie vor deutlich hinter anderen europäischen Ländern hinterher. Während die Factoring-Quote in Deutschland bei knapp zweieinhalb Prozent liegt, erreichen andere europäische Industrienationen wie Frankreich, Spanien, Italien und Großbritannien zum Teil Werte von über zehn Prozent.

Mit ein Grund hierfür sind die nach wie vor restriktiven rechtlichen Rahmenbedingungen des Factoring-Geschäftes in Deutschland, wie der Sprecher des Vorstandes des Deutschen Factoring Verbandes und Vorsitzender des Vorstandes der Heller Bank AG, Joachim Secker ausführt. „Eine Deregulierung würde dazu beitragen, dass gerade auch der deutsche Mittelstand noch mehr auf Factoring als Finanzierungsmittel zurückgreifen kann“, so Secker. In Deutschland soll eine Factoringgesellschaft beispielsweise für Umsatzsteuerschulden ihrer Kunden haften, wenn diese ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Finanzämtern nicht nachkommen. Eine solche mittelstandsfeindliche Regelung ist nicht nur europaweit einmalig, sondern auch nach zunehmender Ansicht von Experten europarechts- und verfassungswidrig. Diese Haftung bürdet Factoring-Gesellschaften unübersehbare Sekundärverpflichtungen auf, für die überhaupt keine Kontrollmöglichkeiten bestehen, was zur Gefahr hat, dass Einschränkungen in der Factoring-Finanzierung provoziert werden, die dem Mittelstand dringend benötigte Liquidität vorenthalten.

Viele regulatorische Hindernisse beruhen dabei nicht auf absichtlichen Eingriffen zulasten der Factoring-Branche. Häufig handelt es sich um normative Be-stimmungen, deren Auswirkungen auf die Factoring-Branche und die Mittelstandsfinanzierung im Allgemeinen bei ihrer Schaffung einfach übersehen wurden. Der Gesetz- und Normgeber ist in Zeiten immer kurzlebigerer Entscheidungen und zunehmender Einflüsse von Drittinteressenten, seien es europäische Harmonierungsvorhaben oder auch zunehmend einfach Haushaltsinteressen, kaum noch in der Lage, langfristige Auswirkungen umfassend abzuschätzen.

Damit Factoring auch weiterhin seinen immer wichtiger werdenden Beitrag als Mittel zur Unternehmensfinanzierung leisten kann, sind ausgewogene und verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen erforderlich. Der Deutsche Factoring-Verband e. V. eröffnet deshalb im Oktober mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Alexander Moseschus sein Hauptstadtbüro in Berlin, um den Dialog zu Meinungsführern in Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Presse weiter verbessern zu können. Dr. Moseschus, zuvor beim Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen in Berlin tätig: „Die erfreulicherweise zunehmend festzustellende Gesprächsbereitschaft in Politik und Verwaltung trägt hoffentlich dazu bei, künftige Auswirkungen ´regulatorischer Kollateralschäden´ gering zu halten“.

Die ökonomischen Bedingungen für einen weiteren Expansionskurs der Factoring-Branche sind im Hinblick auf die nach wie vor hohen Liquididätserfordernisse auf Unternehmensseite gegeben. Bei einer Verbesserung der regulatori-schen Rahmenbedingungen vermag Factoring auch künftig einen weiter wachsenden Beitrag im Interesse einer gesunden Mittelstandsfinanzierung zu leisten.